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  • 07
  • Sep

Covid-Infos zu den Events im Herbst 2021

 

Die Anlässe im Estrich werden mit einer Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Zertifikat nach Art.15 Covid-19-Verordnung, also nach dem 3G-Prinzip (Genesen, Geimpft, Getestet) durchgeführt.
Der Zugang in den Estrich ist nur mit gültigem Covid-Zertifikat und dem Vorzeigen eines amtlichen Ausweises (ID, Pass oder Führerausweis) möglich.
Seitens Estrich werden umfangreiche Hygienemassnahmen sichergestellt um dem Publikum, den Künstlern und den Mitarbeitern ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten.

Hierzu gehören:
- Zugangskontrollen mit der Überprüfung des 3G-Zertifikats
- Informationen zu geltenden Hygiene- und Verhaltensmassnahmen durch Beschilderung
- Bereitstellung von Desinfektionsmaterial für alle Besucher
- Grosszügige Belüftung in Innenräumen sowie regelmässige Reinigung und Desinfektion von Kontaktflächen.

Covid-Infos:

1. Zugang in den Estrich nur mit gültigem Covid-Zertifikat
Der Einlass in den Estrich ist nur für Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat möglich (für Geimpfte, negativ Getestete oder Genesene).
Gleichzeitig mit dem Covid-Zertifikat muss ein amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorgewiesen werden.
Ein negativer Test ohne gültiges Covid-Zertifikat reicht nicht, um Zugang in den Estrich zu erhalten. Es muss ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis beim Eingang vorgewiesen werden.
Personen unter 16 Jahren benötigen kein Covid-Zertifikat.
Im Estrich besteht weder Maskenpflicht noch Sitzplatzpflicht bei Konsumationen.

2. Gültigkeit des Covid-Zertifikats
Für geimpfte Personen: 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis.
Für genesene Personen: Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage.

Für negativ getestete Personen:
PCR-Test: 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme
Antigen-Schnelltest: 48 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme
Wichtig: Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.
Mehr Infos zum Covid-Zertifikat: Website Bundesamt für Gesundheit

3. Covid-Zertifikat für geimpfte Personen
Jede Besucherin bzw. jeder Besucher muss beim Eingang ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorweisen.
Das Covid-Zertifikat kann entweder ausgedruckt (in Papierform) oder elektronisch (auf dem Handy) gezeigt werden.
Alle weiteren schriftlichen Impfnachweise wie Impfbestätigungen oder Einträge im Impfbüchlein sind zwar Beleg einer durchgeführten Impfung, werden aber für den Zugang in den Estrich nicht akzeptiert.

Covid-Zertifikat in Papierform
Die Person weist beim Eingang folgendes vor:

1. Ausgedrucktes Covid-Zertifikat
2. Amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis)
Die Personenidentifikation muss übereinstimmen
Bemerkungen: Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Der Impfnachweis ist unmittelbar nach erfolgter zweiter Impfung gültig (es gibt keine zweiwöchige Wartefrist).
Personen, die nur eine Impfung erhalten: Steht auf dem Zertifikat recht «Dosis 1/1» heisst das, dass die Person nur eine Impfung benötigt, diese bereits erhalten hat und somit als voll geimpft gilt.
Steht rechts «Dosis 2/2», bedeutet es, dass die Person von zwei benötigten Impfungen zwei erhalten hat.

Covid-Zertifikat in der App
Die Person weist beim Eingang folgendes vor:
1. Covid Zertifikat in der App «COVID Certificate»
2. Amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis)
Die Personenidentifikation muss übereinstimmen

4. Covid-Zertifikat für genesene Personen
Jede Besucherin bzw. jeder Besucher muss beim Eingang ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorweisen.
Das Covid-Zertifikat kann entweder ausgedruckt (in Papierform) oder elektronisch (auf dem Handy) gezeigt werden.
Genesene Personen, die eine Covid-Erkrankung durchgemacht haben, müssen diese vorgängig durch einen Arzt (Hausarzt) bestätigen und sich davon ein Covid-Zertifikat ausstellen lassen.
Die Erkrankung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat möglich.

5. Covid-Zertifikat für getestete Personen
Jede Besucherin bzw. jeder Besucher muss beim Eingang ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) vorweisen.
Das Covid-Zertifikat kann entweder ausgedruckt (in Papierform) oder elektronisch (auf dem Handy) gezeigt werden. Folgende Tests sind gültig, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten:
PCR-Test: Muss mindestens 24 Stunden vor der Veranstaltung beim Hausarzt, in Apotheken oder einem entsprechenden Testzentrum durchgeführt werden.
Das Resultat muss beim Zutritt zu der Veranstaltung in Form eines Covid-Zertifikats vorliegen und hat eine Gültigkeit von 72 Stunden.
Antigen-Schnelltest: Muss mindestens 30 Minuten vor der Veranstaltung beim Hausarzt, in Apotheken oder in einem Testzentrum durchgeführt werden.
Das Resultat muss beim Zutritt zu der Veranstaltung in Form eines Covid-Zertifikats vorliegen und hat eine Gültigkeit von 48 Stunden.
Wichtig: Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.